KoBV (= Klassen zur Kooperativen Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt)

Ziel

Ziel dieser miteinander verzahnten Bildungsangebote ist es, möglichst viele junge Menschen mit wesentlichen Behinderungen nach Abschluss der allgemein bildenden Schulzeit entsprechend ihrer individuellen Kompetenzen zu fördern und zu begleiten und sie auf das Leben als Erwachsene vorzubereiten sowie nach Erfüllung der Berufsschulpflicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern.

BVE und KoBV bauen aufeinander auf und eröffnen im südlichen Landkreis Böblingen den Absolventinnen und Absolventen aus den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Lernen, geistige Entwicklung und körperlich motorische Entwicklung ein Angebot.

Standorte der BVE sind die Mildred-Scheel-Schule und die Gottlieb-Daimler-Schule 2. Die Federführung liegt bei der Winterhaldenschule.

Inhalt

In der BVE (Regeldauer: 2 Jahre) sollen die lebenspraktischen und berufsrelevanten Kompetenzen erworben werden, die junge Menschen mit Behinderung benötigen, um ein möglichst selbstständiges Leben führen und eine Hilfs- oder Anlerntätigkeit im Rahmen eines festen Beschäftigungsverhältnisses ausüben zu können.

Dazu soll über Praktika in Betrieben ein geeigneter Bereich gefunden werden. Durch die individuelle (schrittweise) Qualifizierung über ein betriebliches Dauerpraktikum soll die Übernahme in ein festes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angebahnt werden.

Übergang in die KoBV

Abgängerinnen und Abgänger der BVE wechseln in der Regel in die KoBV.

Die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts in der KoBV ist mit dem Unterrichtsangebot in der BVE verzahnt, beinhaltet die Vorbereitung auf verschiedene berufsfeldbezogene Tätigkeiten und leistet eine direkte Begleitung des im Mittelpunkt des KoBV stehenen Betriebspraktikums, mit dem Ziel, dieses in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu überführen.

Aufnahme

Die Aufnahme in die BVE erfolgt über ein längeres Anmelde- und Aufnahmeverfahren über die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. In diesem Verfahren werden einerseits die jeweils persönlichen Voraussetzungen und Interessen sowie andererseits die Formalien abgeklärt. Unter anderem muss der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot festgestellt worden sein.