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Aktuelle Meldungen
14.01.2020 | Die Landesregierung hat an entschieden, dass Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege und die Grundschulen auch in den nächsten Wochen geschlossen bleiben. Die aktuellen Maßnahmen bleiben in Kraft. Das bedeutet, dass auch weiterhin eine Notbetreuung wie bisher angeboten wird und auch der Fernunterricht wird fortgeführt. Für Abschlussklassen gilt weiterhin, dass mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden kann, sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist. Das Pressestatement vom 14.01.2021 finden Sie hier.
11.01.2020 | Was gilt mit der Verlängerung des Lockdowns?
Übersicht über die Regelungen ab 11. Januar 2021 (mit Aktualisierung zum 18. Januar 2021) (PDF)
Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten (gültig ab 11. Januar 2021) (PDF)
07.01.2020 | Am 5. Januar 2021 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, den bundesweiten Lockdown bis 31. Januar zu verlängern. Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt im Land umzusetzen: Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege bleiben zunächst weiterhin geschlossen. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung bleiben geöffnet. Sie können den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen fortführen. Es besteht jedoch für die Schülerinnen und Schüler keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzbetrieb. Letzteres gilt seit Juli 2020 bereits für alle Schularten - nicht die Schulpflicht, wohl aber die Präsenzpflicht ist grundsätzlich weiter ausgesetzt. Über die Regelungen ab 11.01.2020 im Einzelnen informiert das Kultusministerium u. a. im Schreiben des Kultusministeriums zum Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021 (PDF) sowie in der Übersicht Abschlussklassen (PDF).
13.12.2020 | Bei ihrer Telefonkonferenz am 13. Dezember 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Bundesländer beschlossen, auch an den Schulen und Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich einzuschränken. Das bedeutet konkret: Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege werden ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021, geschlossen. Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge werden im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet. Für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien. In welcher Form der Unterricht nach den Weihnachtsferien stattfinden kann und wird, hängt vom weiteren Verlauf des Pandemiegeschehens ab. Ergänzungen an dieser Stelle folgen, sobald sie verfügbar sind.
02.12.2020 | Hinweis zu der Quarantänedauer: Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 25. November 2020 sind Bund und Länder darin übereingekommen, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne ab dem 1. Dezember 2020 grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall 10 Tage festzulegen. Die Verordnung wird in diesem Punkt angepasst und tritt am 2. Dezember 2020 in Kraft.
19.10.2020 | Land ruft die dritte Pandemiestufe aus: Maßnahmenpaket in der Übersichtsdarstellung (PDF)
Zahlen und Grafiken aus dem Landkreis Böblingen: Dashboard
Zahlen und Grafiken für Landkreise, Bundesländer und die Bundesrepublik: COVID-19-Dashboard
Hinweise zum Schulbesuch - auch für Gäste
Was tun im "Fall der Fälle"?
- Sie haben ein positives Corona-Testergebnis?
- Sie hatten direkten Kontakt mit Corona-Infizierten?
- Sie hatten indirekten Kontakt mit Corona-Infizierten?
Das hier abrufbare Merkblatt unserer Schule gibt Ihnen Auskunft über das weitere Vorgehen und Handlungsempfehlungen.
Informationen finden Sie auch im Landkreis - Infoflyer für Betroffene
Umgang mit Erkältungssymptomen
Hinweise für Schulfremde
"Schulfremd" sind alle Personen, die nicht zur Schülerschaft der Schule gehören bzw. nicht an der Mildred-Scheel-Schule dauerhaft tätig sind. In diesem Fall gelten für das Betreten des Schulgebäudes folgende verbindliche Regeln: Hygienevorgaben für Schulfremde
Unterricht unter Pandemiebedingungen - Schuljahr 2020/2021
- Corona-Verordnung Schule vom 7. Dezember 2020 (gültig ab 8. Dezember 2020, PDF)
- Schreiben des Kultusministeriums zur Fortsetzung des Schulbetriebs unter Pandemiebedingungen nach den Herbstferien (30. Oktober 2020, PDF)
- Corona-Verordnung Schule vom 31. August 2020 (gültig seit 14. September 2020, zuletzt geändert am 21. Oktober 2020)
- Corona-Verordnung Schule vom 31. August 2020 (gültig seit 14. September 2020, zuletzt geändert am 15. Oktober 2020)
- Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung vom 3. September 2020 (gültig ab 14. September 2020)
- Maßnahmen der Pandemiestufe 3 in Baden-Württemberg (PDF)
- Fragen und Antworten zur Maskenpflicht
Weitere Informationen des Kultusministeriums Baden-Württemberg
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
- Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung, gültig ab 2. November (PDF)
- Sechste Verordnung der Lanerordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 28. Juli 2020 (in der ab 6. August 2020 gültigen Fassung, PDF)
- Konsolidierte Fassung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 23. Juni 2020 (in der ab 1. Juli 2020 gültigen Fassung, PDF)
- Konsolidierte Fassung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung -CoronaVO) vom 9. Mai 2020 (in der ab 2. Juni 2020 gültigen Fassung, PDF)
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in anderen Sprachen
Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung in mehrere Sprachen übersetzen lassen:
- English/Englisch: Corona Ordinance - "CoronaVO" (PDF)
- Français/Französisch: ordonnance Corona – Corona VO (PDF)
- Türkçe/Türkisch: korona düzenlemesi-CoronaVO (PDF)
- русский/Russisch: CoronaVO (PDF)
- | عربي/Arabisch: CoronaVO (PDF)
- Polski/Polnisch: rozporzadzenie w sprawie Koronawirusa - CoronaVO (PDF)
- Italiano/Italienisch: Ordinanza Coronavirus – COVID-19 (PDF)
Weiterführende Informationen finden Sie unter
- Aktuelle Informationen und Risikobewertung des Robert Koch-Instituts zum neuartigen Coronavirus (unter anderem mit Hinweisen zu Diagnose, Hygiene und Infektionskontrolle)
- Fragen und Antworten zum Coronavirus der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf YouTube - laufend aktualisiert
- Coronavirus-Karte für Deutschland - ein Service von ZEIT ONLINE
