

Sport in den beruflichen Gymnasien
In der NGVO bzw. BGVO stehen die Durchführungsbestimmungen ("DFB") für das Fach Sport im allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasium.
In der Eingangsklasse werden im Wesentlichen die Voraussetzungen für die Jahrgangsstufenstufen J1 und J2 gelegt.
1. Sport in der Eingangsklasse
Sportbereiche: Individualsportarten, Mannschaftssportarten, Ausdauer , Theorie.
Unterrichtsziele:
Angleichen der unterschiedlichen Eingangsniveaus, breites Angebot, Gesundheitsaspekte, Lifetime-Sport, geschlechtspezifisch unterrichten.
2. Sport in den Jahrgangsstufen
Mindestens je eine Individualsportart und eine Mannschaftssportart (aus den Kernsportarten) bilden die Hauptinhalte in J1 und J2. Hinzu kommt die Ausdauerschulung, ein Theorieblock je Halbjahr und (falls noch genügend Zeit bleibt) ein Ergänzungsbereich (Wahlsportarten oder eine weitere Kernsportart)
Sportbereiche:
Individualsportarten, Mannschaftssportarten, Ausdauer
Theorie:
sportartübergreifend: Trainingsgrundlagen, Ausdauer, Kraft
sportartspezifisch: Regelkunde der Kernsportarten.
Außerunterrichtliche Sportexkursionen (falls möglich):
(ca 3-5-tägig) in freizeitrelevanten Sportarten wie z.B.:
Schneesport, Beachvolleyball, Tennis, Klettern o.ä. - je nach örtlichen Gegebenheiten.
Die Sportarten sollen mit qualifiziertem Unterricht angeboten werden und können im jeweiligen Sportkurs in die Note eingebracht werden.
Sportabitur: Sport als 5. Prüfungsfach. Durchführungsbestimmungen gemäß NGVO / BGVO
Für weitere Informationen: wende man sich bitte an die Fachlehrer*innen der Fachschaft Sport.